Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Die Voraussetzung, um diesen bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde lösen zu können, ist das Bestehen der Jägerprüfung („Grünes Abitur“). An der Jägerprüfung teilnehmen darf, wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die erfolgreichen Absolventen im Alter von 16 bis 18 Jahren können nach bestandener Prüfung den Jugendjagdschein lösen. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer von diesem benannten Aufsichtsperson, die jagdliche Erfahrung haben muss.

Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist Inhabern von Jugendjagdscheinen nicht gestattet. Da die Jägerprüfungen für Jugendjagdschein und Jagdschein für Erwachsene identisch sind, kann mit der Volljährigkeit automatisch ein „normaler“ Jagdschein gelöst werden.

Die Vorbereitung


Das Bestehen der Jägerprüfung verlangt von den Absolventen ein fundiertes Wissen aus allen Bereichen der Jagd.

Zur Vermittlung dieses Wissens und zur Vorbereitung auf die Prüfung werden von den jeweiligen örtlichen Jägerschaften Vorbereitungslehrgänge angeboten, die zumeist im Zeitraum von 6 bis 7 Monaten an 1 bis 2 Abenden pro Woche und an den Wochenenden durchgeführt werden.

Zusätzlich finden praktische Schießübungen auf den Schießanlagen statt, die den Teilnehmern den sicheren Umgang mit der Waffe vermitteln sollen.

Für den Vorbereitungslehrgang erheben die Jägerschaften eine Gebühr, die Höhe dieser Gebühr ist von Jägerschaft zu Jägerschaft unterschiedlich. Die Anmeldung zur Jägerprüfung hat bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde zu erfolgen, in der sich der Hauptwohnsitz des Prüflings befindet. Diese erhebt für die Teilnahme an der Prüfung eine Gebühr.

Die Prüfung


Die Jägerprüfung gliedert sich in die Schießprüfung mit Wiederholungsmöglichkeit, die schriftliche Prüfung und die mündlich- praktische Prüfung im Revier. Die Prüfung findet an drei Tagen (ein Prüfungsfach / Tag) statt.

Bei der Schießprüfung werden der sichere Umgang, sowie die Fertigkeit der Teilnehmer mit der Büchse und Flinte geprüft. Werden die festgelegten Mindestergebnisse nicht erreicht, können diese mangelhaften Ergebnisse nicht ausgeglichen werden.

In der schriftlichen Prüfung werden folgende Themenbereiche geprüft:

1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
2. Jagdwaffen und Fanggeräte
3. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
4. Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum  
5. Jagdrecht und verwandtes Recht

Geprüft wird im Multiple-Choice-Verfahren. Pro Fachgebiet müssen die Prüflinge unter Aufsicht 20 Fragen beantworten.

Details sind in der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30.August 2005, Stand 18.04.2012, geregelt.

Die mündlich/ praktische Prüfung erstreckt sich auf alle Themenbereiche und wird in einem dafür geeigneten Jagdrevier durchgeführt.

Die bestandene Prüfung berechtigt die frisch gebackenen Jäger, bei der Unteren Jagdbehörde einen Jagdschein zu lösen. „Jungjägern“ ist es in den ersten drei Jahren untersagt, ein Revier zu pachten.

Haftpflicht- und Unfallversicherung für Jagdschüler, Teilnehmer von Jagschulkursen und Ausbilder / Jugendjagdschein
Jagscheinanwärtern und Teilnehmern von Jagdschulkursen bieten wir für die Dauer der Ausbildung eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung. Der Beitrag in Höhe von 5 € pro Person für die Dauer des Kurses wird bei anschließendem Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erstattet.

Wie lange gilt man als Jungjäger?

Die ersten 3 Jahre nach Erhalt des Jagdscheines gilt man in Deutschland als Jungjäger.

Welche Waffen für Jungjäger?

Was braucht man als Jungjäger?

Wann wird man zum Jäger geschlagen?

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Was kostet der Jagdschein? Wie viel kostet der Jagdschein?

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